about:radio die #8: about:ISS
Posted on | Oktober 22, 2011 | No Comments
Neue Ausgabe von about:radio.
“Viel Spaß!”
about:radio - about:ISSvia aboutradio.org
Piraten Sachsen mit Kristallkugel 2.0
Posted on | Oktober 22, 2011 | No Comments
Zumindest laut diesem Account hier:
https://twitter.com/#!/piratenfrakt1on
*taadaaaa* uhl-csu.de *)
Posted on | Oktober 20, 2011 | No Comments
“Wer sich ins Internet begibt, kommt darin um.”
Posted on | Oktober 20, 2011 | No Comments
Herr Friedrich, ihren Hut bitte.
Posted on | Oktober 17, 2011 | No Comments
Hans-Peter Friedrich, so war gestern im FAS Interview mit ihm zu lesen,
hat keinerlei Zweifel an der Rechtsmässigkeit der von verschiedenen
Ländern und Bund eingesetzten Schnüffelsoftware, so heisst es unter
anderem auf die Frage nach der Rechtsmäßigkeit der sogenannten Quellen-TKÜ:
„Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist letztlich nichts anderes
als eine Telefonüberwachung, angepasst an die neuen technischen
Bedingungen des Internetzeitalters.“
Ach ja? Das scheint doch eine abenteuerliche Auslegung des § 100a StPO zur
Telekommunikationsüberwachung. Darf zwar in die
Telekommunikationsfreiheit bei berechtigter richterlicher Anordnung
eingriffen werden, verletzt Software zur Quellen-TKÜ nahe zu
zwangsläufig ebenso das Grundrecht auf die Integrität und
Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Dies ist durch die
Strafprozessordnung aber nicht gedeckt. Herr Friedrich legt sich hier
Gesetze nach Gutdünken aus und blendet dabei völlig aus, dass
installierte Software zur Quellen-TKÜ schon prinzipbedingt zu mehr in
der Lage ist. So wurden bei Einsätzen in Bayern auch Screenshots der
Rechner angefertigt. Das Landgericht Landshut hatte dies damals
untersagt. Friedrich meint dazu:
„Das ist eine Frage, die unter Juristen umstritten ist. Das Landgericht
Landshut sagt, es sei nicht erlaubt. Die bayerische Staatsregierung
sagt, es sei erlaubt. Man kann ja auch anderer Auffassung sein als ein
Landgericht.“
Man kann vieles, wenn der Tag lang ist, aber auch als bayrische
Staatsregierung hat man sich an Entscheidungen eines Landgerichts zu
halten. Das sollte einem Innenminister klar sein. Auch keine Bauchschmerzen
macht Friedrich die Tatsache, dass die Software zur Quellen-TKÜ mehr
Funktionen nachladen kann, als erlaubt, denn:
„[...] Wir brauchen diese Nachladefunktionen, um uns den normalen
Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können. Aber auch hier gibt es
die gleichen Sicherungen wie beim ersten Aufspielen der Software.“
Der Manipulation der vorhandenen Software ist also nichts
entgegenzusetzen. Warum es zum „Updaten“ eines Trojaners möglich sein
Muss, gar gleich ganze Dateien auf den Rechner hochzuladen und eine
Routine zur akustischen Wohnraumüberwachung zu integrieren wird von ihm
natürlich nicht beantwortet.
Wozu es überhaupt einen Trojaner braucht, dazu ist er mit sich im
Reinen:
„Sollen wir die organisierte Kriminalität laufen lassen? Den
Drogenhandel? Den Menschenhandel? Den Waffenschmuggel? Und was ist mit
dem Terrorismus? Denn nur gegen solche schweren Verbrechen gehen wir
auch mit Hilfe von Überwachungssoftware vor.“
Nein das tun sie nicht. Was Herr Friedrich hier nicht erwähnt, es ging
unter anderen um Kleidung und Drogerieprodukte, die im Ausland
weiterverkauft wurden. Bei einem Strafmaß von 2 Jahren bzw. einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen von organisierter Kriminalität zu
sprechen, ist wohl eher Märchenland als Argument.
Zuletzt nochmal der Hinweis:
„Das Landgericht Landshut hat zu den
Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere
Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.
Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.“
Nein ist es nicht. Entscheidend ist für Herrn Friedrich und seine
Beamten, was Gerichte dazu sagen. Wenn er sich nicht in der Lage sieht,
Einschränken, die gar vom BverfG gefällt werden, einzuhalten und zu
verteidigen, stellt sich abermals die Frage, ob die Postion des
Innenministers noch weiter vom ihm ausgeführt werden sollte.
Zumal die immer wieder gebrachte Aussage, die Landesbehörden hätte nicht
gegen Recht und Gesetz verstoßen, angesichts des eben bekannten Urteils
aus Landshut, als eine glatte Lüge zu bezeichnen ist.
Wer in Kauf nimmt, verfassungsgemäße Grundsätze zu verletzen,
sollte schleunigst seinen Hut nehmen.
“CCC macht Chaos allen Ehren, hat nichts aufgeklärt und ich schätze seine gute Expertise!”
Posted on | Oktober 17, 2011 | No Comments
Der Chaos Computer Club (CCC) hat aufgedeckt, dass die Landeskriminalämter Abhörsoftware eingesetzt haben, mit der sie zumindest an die Grenzen des Erlaubten gegangen sind. Müssen Sie dem CCC nicht dankbar sein für diese Aufklärung?
Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.
Wie beurteilen Sie die Rolle des CCC?
Ich schätze die Expertise des CCC. Die Leute sind gut.
via FAS
Aus (nicht)aktuellem Anlass: Camera Fail
Posted on | Oktober 13, 2011 | No Comments
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